dsl
  • Deutsche Telekom baut DSL-Netz im Landkreis Mühldorf am Inn weiter aus
  • Gemeinde Heldenstein schließt mit Telekom Kooperationsvertrag
  • Über 1.150 Haushalte können bald schnelleres Internet nutzen

Die Bürger in Heldenstein können bald schneller über die weltweite Datenautobahn fahren. Künftig bietet die Telekom in der Gemeinde leistungsfähigere DSL-Verbindungen für über 1.150 Haushalte in den Ortsteilen Attenberg, Friesenham, Glatzberg, Goldau, Haigerloh, Harting, Heldenstein, Küham, Lauterbach, Niederheldenstein, Söllerstadt und Weidenbach. Das haben die Gemeinde und die Telekom im Dezember in einem Kooperationsvertrag vereinbart. Die Geschwindigkeit der Daten-Übertragung wird je nach Entfernung zum Schaltgehäuse bis zu 50.000 Kilobit pro Sekunde (kBit/s) erreichen.

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gegen-baugrenzen-verstossen

In seiner Sitzung vom 03.04.2012 hat der Gemeinderat Heldenstein der nachträglichen Änderung des Bebaungsplans an der Münchner Strasse zugestimmt und öffnet somit Tür und Tor für weitere Schwarzbauten in Heldenstein.

Mit dem Satzungsbeschluß legalisiert die Gemeinde Heldenstein die Nichteinhaltung von Baugrenzen durch die nachträgliche Würdigung des bereits vorhandenen Schwarzbaus. Die Belange des Nachbarn, der gegen dieses willkürliche Vorgehen Einspruch eingelegt hatte, wurden nicht berücksichtigt. Somit macht die Gemeinde Heldenstein von seinem Hoheitsrecht gebrauch um dieses Bauvorhaben von den Vorgaben der Satzung Heldenstein und der Bayerischen Bauordnung (BayBO) zu befreien.

Stein des Anstosses war die wissentliche Nichteinhaltung des Bebauungsplans durch den Bauherrn. Dadurch fielen sog. Baulasten (Abstandsflächen) auf das Nachbargrundstück, das dadurch einen Wertverlsut erfährt. Durch mehrmalige Änderung des Bebauungsplans hat die Gemeinde dieses Bauvorhaben, auch ohne die erforderlichen Unterschriften der Nachbarn, genehmigt.

Es bleibt abzuwarten, wie zukünftig die Bauherren mit der Tatsache umgehen werden. Klar ist, dass die Nichteinhaltung von Vorgaben in Heldenstein nicht bestraft wird.

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Viele Bürger sind sich nicht im Klaren, z.B.: Welche Bandbreite gibt es in Heldenstein oder ist LTE die Alternative? Kann ich digitales Fernsehen mit der Zimmerantenne empfangen? Gibt es in Heldenstein einen Arzt?

Aus diesem Grund haben wir eine kleine Aufstellung der Dinge gemacht, die gehen oder eben nicht gehen:

Telekommunikation geht geht nicht
DSL Daumen hoch mit bis zu 1 Mbit
LTE Daumen hoch OK (Vodafone)
DVBT (digitales Fernsehen mit Zimmerantenne) Daumen runter mit Außenantenne eingeschränkt möglich
Mobil Edge Daumen hoch OK
Mobil 3G Daumen runter nur in verschieden Bereichen
Leben in Heldenstein
tanken Daumen hoch OK
einkaufen Daumen hoch OK (EDEKA Markt)
Arzt und Apotheke Daumen runter Nein
Tierarzt Daumen hoch OK
Kindergarten Daumen hoch OK
Kindertagesstätte Daumen hoch OK
Sportverein Daumen hoch OK

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Von April bis Oktober wird der gesamte Verkehr von München kommend in Richtung Waldkraiburg und Traunstein durch Heldenstein geleitet. Grund dafür ist die Sperrung der Staatsstraße 2091 zwischen Ampfing und Waldkraiburg zwecks Sanierung. Somit steigt das Verkehrsaufkommen durch die Ortschaft erneut bis an die Grenze. Eine Umleitung über die MÜ40 entlang der Kläranlage ist nicht möglich, da die Unterführung durch die Autobahndirektion nicht freigegeben wird.

Umleitungsstrecke durch Heldenstein

Nicht nur die Anwohner entlang der Kühamer Strasse sondern auch die Bewohner des zentral gelegenen Altenpflegeheims “Maria Schnee” werden zum wiederholten Mal für längere Zeit mit einer enormen Lärmbelästigung leben müssen. Es ist zu hoffen, dass dies die letzte Umleitungsmaßnahme ist, bevor die Autobahn A94 auf Höhe Ampfing fertig gestellt wird.

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wappen_heldenstein

In der Sitzung des Gemeinderats vom 10.01.2012 wurde die Änderung des Bebauungsplans “Bereich Münchener Straße” beschlossen um den bestehenden Schwarzbau zu legitimieren. Hiergegen wurde jedoch vom Nachbarn des Anwesens Einspruch eingelegt, da sie selbst durch die Abstandsflächenregelung benachteiligt würden. Aus diesem Grund beschäftigte sich Gemeinderat am 06.03.2012 erneut mit diesem Thema.

Aufgrund der Befangenheit von Bürgermeister Helmut Kirmeier, der zugleich Planer des Bauvorhabens ist, wurden die Stellungnahmen der beteiligten Stellen und das Einspruchsschreiben des Nachbarn durch den zweiten Bürgermeister Siegfried Höpfinger vorgetragen. Eine Genehmigung des Schwarzbaus im Einzelfall unter Aussetzung der in der Bayrischen Bauordnung und Satzung der Gemeinde Heldenstein festgelegten Abstandfläche bedeutet einen Präzedenzfall für alle weiteren Bauvorhaben in Heldenstein. Deshalb meldeten die Gemeinderäte ihre bedenken an. Die endgültige Verabschiedung wurde erneut vertagt. Es soll eindeutig geklärt werden, ob eine Legitimierung des Bauvorhabens weitere Nachteile zur Folge haben könne.

Klar ist schon jetzt, dass dieser Fall eine hohe Öffentlichkeitswirkung besitzt und die Gemeinde mit der Verabschiedung des vorgelegten Beschlusses Tür und Tor für weitere Schwarzbauten öffnen würde. Weiterns würde sie sich über das Interesse der ansässigen Bürger hinweg setzten und die wirtschaftlichen Interessen von ortsfremden Bauträgern fördern.

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In der Liste der Baudenkmäler in Heldenstein sind die Baudenkmäler der oberbayerischen Gemeinde Heldenstein aufgelistet. Diese Liste ist eine Teilliste der Liste der Baudenkmäler in Bayern. Grundlage ist die Bayerische Denkmalliste, die auf Basis des bayerischen Denkmalschutzgesetzes vom 1. Oktober 1973 erstmals erstellt wurde und seither durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege geführt und aktualisiert wird. Die folgenden Angaben ersetzen nicht die rechtsverbindliche Auskunft der Denkmalschutzbehörde.

Kartenbild

Baudenkmäler nach Ortsteilen

Heldenstein
Kirchstraße 3
St. Rupert
Katholische Pfarrkirche, einschiffiger spätgotischer Bau mit eingezogenem polygonalem Chor und Westturm, zweite Hälfte 15. Jahrhundert, durch Josef Elsner 1897/98 regotisiert, Herz-Jesu-Kapelle, 1905; mit Ausstattung.
D-1-83-120-1

Heldenstein
Kirchstraße 12
Ehemaliges Schulhaus
Zweigeschossiger biedermeierlicher Satteldachbau, bezeichnet mit dem Jahr 1825.
D-1-83-120-2

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Ein weiteres Mal musste sich der Gemeinderat mit einer möglichen Änderung des Bebauungsplans “Bereich Münchener Straße” befassen. Nachdem ein Bauherr die Baugrenzen nicht eingehalten hatte, war dies neben einem Rückbau die einzige Möglichkeit den Bau zu legalisieren.

© OVB
Zu nah am Nachbargrundstück und zu weit Richtung Norden ausgerichtet ist der Rohbau auf der betroffenen Bauparzelle. Foto jhg

Heldenstein – Auf den betroffenen Parzellen 2, 3 und 4 soll die Breite der Baugrenzen für die Garagen von derzeit 3,65 auf 3,00 Meter reduziert werden, so der Sachvortrag. Entsprechend nach Norden soll zudem die Baugrenze für das Wohnhaus einschließlich der westlichen Garage auf Bauparzelle 4 verschoben werden. Die für die Planänderung anfallenden Kosten gingen zu Lasten des Antragsstellers.

Obwohl bereits im Vorfeld zweimal Änderungen an dem betroffenen Bebauungsplan vorgenommen wurden, hielt sich der Bauherr des betroffenen Hauses offenbar nicht an die Vorgaben. Für die bereits ansässigen Nachbarn hätte dies bedeutet, dass die Einhaltung entsprechender Abstandsflächen nun durch sie gewährleistet werden müssten. Das Anliegen der Nachbarn sei, so der Tenor in der Sitzung, nicht den Bau zu verhindern, sondern vielmehr zu gewährleisten, dass sie selbst nicht durch die Abstandsflächenregelung benachteiligt werden.

Gerhard Grochochwski (UWG) brachte es zu Beginn der Beratungen schon auf den Punkt: Eigentlich sei hier nun ein Schwarzbau errichtetet worden, der nun durch eine erneute Bebauungsplanänderung geheilt werden müsse. Er regte daher an, zu prüfen, welche Möglichkeiten es gäbe den Bauherrn dafür Gebühren abzufordern.

Fraktionsübergreifend zeigte sich frühzeitig, dass man einerseits vor allem gewillt war das Anliegen der bereits ansässigen Nachbarn hinsichtlich der Abstandsflächen zu berücksichtigen, andererseits aber auch den betroffenen Bauherrn nicht zu einem Rückbau zwingen wollte. Eine Gratwanderung für die Gemeinderäte, die einerseits, wie Siegfried Höpfinger (CSU) sagte, eine Bauruine verhindern, andererseits aber auch keinen Präzedenzfall schaffen wollten.

Brigitte Lackermair (CSU) kündigte schon während der Beratungen an, dass sie der Änderung nicht zustimmen werde. Trotz intensiver Beratungen zeigte sich keine vernünftige Alternative zur angedachten Bebauungsplanänderung. Bei einer Gegenstimme entschlossen sich die Gemeinderäte schließlich die Bebauungsplanänderung auf den Weg zu bringen. Sämtliche anfallende Kosten für das Änderungsverfahren hat nun der Bauherr zu tragen.

Keine Einwände oder Anregungen hatten die Gemeinderäte zu zwei geplanten Bebauungsplanänderungen der Gemeinde Rattenkirchen, die einerseits den Bebauungsplan Nr. 7 “Rattenkirchen-Süd” und andererseits den Bebauungsplan Nr. 4 “Haun-Nord-Ost” betreffen. jhg

Quelle: http://www.ovb-online.de/muehldorf/gegen-baugrenzen-verstossen-1563928.html

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Streckenverlauf der A94

Die umstrittene Autobahn 94 von München ins bayerische Chemiedreieck rund um Altötting kommt voran. Für ein 16 Kilometer langes Stück zwischen Dorfen und Heldenstein erteilte die Regierung von Oberbayern nun die Baugenehmigung. Es bildet den dritten und letzten Abschnitt der von Naturschützern und Anwohnern heftig bekämpften Trasse durchs landschaftlich reizvolle Flusstal der Isen. Die rund 150 Kilometer lange A 94 soll Südostbayern besser an den Ballungsraum München anschließen.

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