Ein weiteres Mal musste sich der Gemeinderat mit einer möglichen Änderung des Bebauungsplans “Bereich Münchener Straße” befassen. Nachdem ein Bauherr die Baugrenzen nicht eingehalten hatte, war dies neben einem Rückbau die einzige Möglichkeit den Bau zu legalisieren.

© OVB
Zu nah am Nachbargrundstück und zu weit Richtung Norden ausgerichtet ist der Rohbau auf der betroffenen Bauparzelle. Foto jhg
Heldenstein – Auf den betroffenen Parzellen 2, 3 und 4 soll die Breite der Baugrenzen für die Garagen von derzeit 3,65 auf 3,00 Meter reduziert werden, so der Sachvortrag. Entsprechend nach Norden soll zudem die Baugrenze für das Wohnhaus einschließlich der westlichen Garage auf Bauparzelle 4 verschoben werden. Die für die Planänderung anfallenden Kosten gingen zu Lasten des Antragsstellers.
Obwohl bereits im Vorfeld zweimal Änderungen an dem betroffenen Bebauungsplan vorgenommen wurden, hielt sich der Bauherr des betroffenen Hauses offenbar nicht an die Vorgaben. Für die bereits ansässigen Nachbarn hätte dies bedeutet, dass die Einhaltung entsprechender Abstandsflächen nun durch sie gewährleistet werden müssten. Das Anliegen der Nachbarn sei, so der Tenor in der Sitzung, nicht den Bau zu verhindern, sondern vielmehr zu gewährleisten, dass sie selbst nicht durch die Abstandsflächenregelung benachteiligt werden.
Gerhard Grochochwski (UWG) brachte es zu Beginn der Beratungen schon auf den Punkt: Eigentlich sei hier nun ein Schwarzbau errichtetet worden, der nun durch eine erneute Bebauungsplanänderung geheilt werden müsse. Er regte daher an, zu prüfen, welche Möglichkeiten es gäbe den Bauherrn dafür Gebühren abzufordern.
Fraktionsübergreifend zeigte sich frühzeitig, dass man einerseits vor allem gewillt war das Anliegen der bereits ansässigen Nachbarn hinsichtlich der Abstandsflächen zu berücksichtigen, andererseits aber auch den betroffenen Bauherrn nicht zu einem Rückbau zwingen wollte. Eine Gratwanderung für die Gemeinderäte, die einerseits, wie Siegfried Höpfinger (CSU) sagte, eine Bauruine verhindern, andererseits aber auch keinen Präzedenzfall schaffen wollten.
Brigitte Lackermair (CSU) kündigte schon während der Beratungen an, dass sie der Änderung nicht zustimmen werde. Trotz intensiver Beratungen zeigte sich keine vernünftige Alternative zur angedachten Bebauungsplanänderung. Bei einer Gegenstimme entschlossen sich die Gemeinderäte schließlich die Bebauungsplanänderung auf den Weg zu bringen. Sämtliche anfallende Kosten für das Änderungsverfahren hat nun der Bauherr zu tragen.
Keine Einwände oder Anregungen hatten die Gemeinderäte zu zwei geplanten Bebauungsplanänderungen der Gemeinde Rattenkirchen, die einerseits den Bebauungsplan Nr. 7 “Rattenkirchen-Süd” und andererseits den Bebauungsplan Nr. 4 “Haun-Nord-Ost” betreffen. jhg
Quelle: http://www.ovb-online.de/muehldorf/gegen-baugrenzen-verstossen-1563928.html
VN:F [1.9.14_1148]
Bewertung: 3.9/5 (16 Stimmen)
Letzte Kommentare